Schadstoffgeprüft: SG-Zeichen

Zum Schutz des Verbrauchers dürfen chemische Substanzen nur derart und nur in dem Maße verwendet werden, dass keine Risiken für die Gesundheit entstehen. Deswegen muss auf die richtige, sorgfältige Ausführung in der Herstellung, die geeigneten Hilfsmittel und auf schadstofffreie bzw. schadstoffarme Materialien geachtet werden.

Mit dem SG-Zeichen können Hersteller und Händler, die über das normale Maß hinausgehende Sorgfalt, mit der sie das Produkt herstellen, dokumentieren. Dieses Zeichen erhalten nur solche Produkte, die den strengen Anforderungen an Grenzwerte und Schadstoffparameter des SG-Prüfkriterienkataloges entsprechen. Die SG-Grenzwerte liegen in der Regel weit unter den gesetzlichen Vorgaben. Das SG-Zeichen wird exklusiv vom Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens vergeben. Ausgezeichnete Fertigprodukte und Materialien werden vom PFI jährlich in Stichproben überprüft.

Ist das Produkt mit dem SG-Zeichen ausgezeichnet, dann signalisiert das dem Verbraucher die ganz besondere Umsicht bei der Herstellung. Beispielweise, dass:

  • Farbstoffe, die krebserregende Amine abspalten können und Chrom-VI-Verbindungen nicht nachweisbar sind
  • die Grenzwerte für Formaldehyd unterhalb der Deklarationsgrenze der Kosmetikverordnung liegen
  • die Menge an löslichen Schwermetallen mit gesundheitsgefährdender oder sensibilisierender Wirkung strenge Grenzwerte erfüllt,
  • keine unzulässigen Konzentrationen besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) enthalten sind


Und das gibt dem Verbraucher Sicherheit.

Das SG-Zeichen kann unter anderem vergeben werden für:

  • Schuhe
  • Leder
  • Textilien
  • Pappe 
  • Klebstoffe
  • Kunstoffe und Kunstoffeinlagen für den orthopädischen Bereich 


Hier können Sie den SG-Prüfkriterienkatalog ansehen.

 
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