Geprüfte Sicherheit: GS-Zeichen

Das Sicherheitszeichen GS ist in Deutschland freiwillig und entsprechend den Vorgaben Abschnitt 5 (Artikel 20-23) des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) gesetzlich geregelt. Es soll Gewähr dafür bieten, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen im Bereich des Verbraucher- und Arbeitsschutzes eingehalten und durch eine unabhängige Stelle geprüft und überwacht werden.

Das Produkt wird entsprechend der gültigen Normen und Regeln vom PFI getestet. Zur Erstvergabe eines GS-Zeichen muss auch eine Werksbesichtigung der Fertigungsstätte vorgenommen werden, bei der die technische und personelle Ausstattung, die Wareneingangs-, Zwischen-, Fertigungs- und Endkontrolle überprüft werden. Dabei werden auch die Verpackung und die Gebrauchsanweisung überwacht.

Die Gültigkeitsdauer für ein GS-Zeichen beträgt maximal 5 Jahre. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Das GS-Zeichen kann auch nur auf ein bestimmtes Kontingent oder "Los" beschränkt werden.

PFI ist zugelassen, das GS-Zeichen für PSA der Kategorien I und II im Bereich Handschutz, Fuß- und Beinschutz zu vergeben.  

Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle angefordert werden.

 
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