Präqualifizierung
Das PFI wurde von der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17065 als Präqualifizierungsstelle für Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung akkreditiert und ist somit berechtigt, Präqualifizierungen durchzuführen. Wir stehen Ihnen auch hierbei mit der gewohnt hohen Fachkompetenz zur Verfügung. Die Präqualifizierungsstelle des PFI betreut ca. 450 Kunden in den Bereichen Apotheke, Hörgeräteakustik, Optik, Orthopädie-, Schuh-, Reha-Technik sowie Sanitätshäuser.
Für Leistungserbringer im Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenversicherung)
Wenn Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkasse werden möchten, müssen sie zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sein und festgelegte Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllen. Nach § 126 Abs. 1 SGB V dürfen Hilfsmittel an Versicherte nur nach Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1, 2 und 3 SGB V zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern abgegeben werden.
Mit dem Präqualifizierungsverfahren kann die Eignung eines Leistungserbringers für alle Krankenkassen gültig nachgewiesen werden.
Die Krankenkassen müssen nach § 126 Abs. 1a SGB V sicherstellen, dass die Anforderungen an die Leistungserbringer, welche in der Empfehlung des GKV Spitzenverbandes konkretisiert sind, erfüllt werden. Um die vielen, durch jede Krankenkasse individuell durchzuführenden Eignungsprüfungen zu vermeiden, wurde das Präqualifizierungsverfahren etabliert. Die Bestätigungen sind von allen Krankenkassen anzuerkennen.
Zum Ablauf des Präqualifizierungsverfahrens
Eignungskriterien
Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen für die einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel
(§ 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V) entwickelt. Die Eignungskriterien beziehen sich auf die folgenden Anforderungsbereiche:
- Anforderungen an den fachlichen Leiter / die verantwortliche Person
- Allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte
- Organisatorische Voraussetzungen - Räumliche Voraussetzungen
- Sachliche Voraussetzungen / Ausstattung
Die Eignungskriterien / Anforderungen können ergänzt werden. Einzelne, noch nicht durch den GKV-Spitzenverband festgelegte Anforderungen, können von den Krankenkassen im Einzelfall mit den Leistungserbringern vereinbart werden.