Notifizierungspflicht für SVHC-haltige Artikel ab 5. Januar 2021 - ECHA bringt Prototyp der SCIP Database an den Start

Ab Januar 2021 sind Hersteller und Lieferanten zur Übermittlung von Informationen an die SCIP- Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) verpflichtet. Durch die Richtlinie (EU) 2018/851 ändert sich die Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, die im Sommer 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Es entsteht die Obliegenheit dieser Übermittlung, falls SVHC (Substances of Very High Concern) der Kanditatenliste über 0,1% (Gewichtsprozent) in Artikeln vorhanden sind.

Was ist die SCIP Database und welche Zielsetzung verfolgt sie: Die Datenbank soll Informationen über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen in Artikeln und Produkten zusammentragen. Es werden u.a. Name der Substanz, die Konzentration, sowie die Lokalisierung aufgeführt. Man verspricht sich davon langfristig eine Substitution von SVHC Kandidaten durch weniger schädliche Substanzen. Die, über die Datenbank verfügbaren Informationen zur Nachverfolgbarkeit von SVHC Substanzen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder Artikels können zur Verbesserung von Recyclingmöglichkeiten und zur Erhöhung der Recyclingquoten herangezogen werden. Des Weiteren sollen diese Datensätze sowohl Abfallunternehmen und Verbrauchern (auf Anfrage) zu Hilfe kommen.

 “Just because a waste stream contains one, or several, substances of very high concern, we cannot let them contaminate the total waste stream. This is the kind of information we want to find in the SCIP database and we hope we can do that already in the coming years,”

Nicolas Humez, chair of Hazardous Waste Europe and Director of Public Affairs at SARP Ind.

Warum Pilotphase mit Prototyp: Der seit 17.02.2020 online gestellte Data Base Prototyp soll es Firmen ermöglichen, bis es zum Pflichttermin 05.01.2021 den Umgang mit dem Online Tool zu erlernen. Die eingegeben Daten dienen nur zu Testzwecken und werden im Oktober 2020 gelöscht. Zudem können Verbesserungsvorschläge an die Echa übermittelt werden.

Welche Funktion sollen noch implementiert werden: U.a. soll die Übernahme von Daten einfacher werden, wie z.B. vom Lieferanten bereit bereitgestellte Daten für Weiterverkäufer (simplified notification) oder die Übernahme von gemeldeten Artikeln in komplexe Produkte (referencing).

Wer unterliegt der Meldepflicht: Jeder Hersteller und  Lieferant („supplier“) von Artikeln, die SVHC Substanzen über 0,1 % enthalten, muss eine Meldung abgeben. Die absolute Menge der In-Verkehr gebrachten SVHC Substanz ist hierbei nicht relevant. Als Lieferant werden EU-Produzenten, Importeure, Weiterverarbeiter und Großhandel/Vertriebsfirmen angesehen. Speziell von dieser Regelung ausgenommen sind (Einzel-) Händler, die ausschließlich direkt an Endkunden verkaufen.

Lieferanten außerhalb der EU haben keine Melde-Pflicht, idealerweise unterstützen Sie die Importeure bei der Übermittlungsplicht. Falls ein Produkt auf den Markt gebracht wird, das einen anderen Artikel mit SVHC-Subtanzen enthält, muss auch für dieses Produkt eine Mitteilung verfasst werden (Bsp.: Meldung für Auto, das mit einem Motor (Motor muss in diesem Beispiel auch gemeldet werden) ausgestattet ist, der einen Dichtring mit einem SVHC-Kandidat enthält).

Was wird übermittelt: Es werden weitreichende Information zum Artikel, Anleitungen zum richtigen Umgang und die Information zu enthaltenen SVHC Substanzen in einem Dossier zusammengefasst. Der Artikel wird mit Pflichtangaben wie EAN oder GTIN und Zollwarenummer eindeutig beschrieben. Da sowohl einzelne Erzeugnisse als auch zusammengesetzte Artikel erfasst werden, können auch Explosionszeichnungen in der Datenbank gespeichert werden. Die Übermittlung kann manuell, d.h. die Meldung kann Online über ein Formular durchgeführt werden oder als BULK-Übermittlung mittels System-to-System.

 

Informationen über Registrierungsschritte und den vorgelagerten Anmeldeprozess erhalten Sie unter www.echa.europa.eu

Das PFI bietet Tests auf SVHC-Kandidaten an und kann Sie bei der Umsetzung der Meldepflicht ihrer Produkte oder Materialien in der SCIP- Datenbank entsprechend beraten.

Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V.
Christian Strasser
Chemische Abteilung
christian.strasserpfi-germanyde  

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