PFI vergibt Prüfzeichen „100% vegan“

Beim Thema „vegan“ herrscht in der Öffentlichkeit häufig Verwirrung. Was ist wirklich vegan? Wann darf ein Schuh oder eine Tasche als vegan bezeichnet werden? Aufschluss gibt das neue Siegel „100% vegan“, das exklusiv vom PFI vergeben wird.

Vegane Schuhe und Taschen sind Artikel, bei deren Herstellung komplett auf tierische Materialien und Produkte verzichtet wurde. Das heißt, die jeweiligen Artikel müssen komplett frei von tierischen Bestandteilen und tierischen Erzeugnissen sein. Auch bei „Hilfsstoffen“, z.B. bei Klebstoffen oder weiteren für die Herstellung notwendigen „Zubereitungen“, muss darauf geachtet werden, dass keine tierischen Bestandteile wie Gelatine oder Eiweiß enthalten sind.

In der Öffentlichkeit herrscht beim Thema vegan häufig Verwirrung. Das neue exklusiv vom PFI vergebenen Prüfsiegel „100% vegan“ sorgt für Aufklärung. „Es soll den Konsumenten helfen, die Eigenschaften des Produktes zu erkennen und als Entscheidungshilfe beim Kauf dienen“, erläutert Dr. Kerstin Schulte. Den Herstellern bietet die Warenauszeichnung mit dem PFI Prüfzeichen eine wirkungsvolle Möglichkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein nach außen zu dokumentieren und beim Kunden Vertrauen zu schaffen.

Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch Überprüfung der Sicherheitsblätter durch das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens (PFI) kontrolliert. Mittels Abgabe einer Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller außerdem, dass alle verwendeten Materialien vegan sind. Diese beiden Säulen bilden die Grundlage für die Vergabe des „100% vegan“ Prüfzeichens. „Das Prüfzeichen wird nur dann vergeben, wenn bestätigt werden kann, dass das Produkt, die Inhaltsstoffe und der Herstellungsprozess vegan und nicht tierischen Ursprungs sind“, ergänzt Dr. Kerstin Schulte, Institutsleiterin des PFI. Darüber hinaus müssen die mit dem PFI Prüfzeichen ausgezeichneten Artikel sämtliche relevanten gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Bei Bedarf werden entsprechende Labortests durchgeführt. Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mit dem Label versehen und in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter PFI Prüfzeichen oder sprechen Sie uns an.

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