CE-Kennzeichnung
Mit der CE Kennzeichnung erklären Hersteller von Produkten, dass diese den grundlegenden Anforderungen von EU Rechtsvorschriften entsprechen. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Anhang II der PSA Verordnung 2016/425 entsprechen.
PSA wird in 3 Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche Konformitätsverfahren vorgeschrieben sind:
- Kategorie I: einfache PSA mit Schutz gegen geringfügigen Risiken; Konformitätsbewertung ist ausschließlich im Verantwortungsbereich des Herstellers
- Kategorie II: normale PSA; Hier ist eine Baumusterprüfbescheinigung von zugelassenen (notifizierten) Stellen vorgeschrieben. Die Konformität der PSA mit den Baumustern ist im Verantwortungsbereich des Herstellers
- Kategorie III: PSA zum Schutz vor schwerwiegenden Gefahren; Hier ist zusätzlich zur Baumusterprüfung noch eine überwachte Kontrolle der Qualität der Produkte bzw. der Produktion erforderlich.
Die Prüfstelle des PFI führt alle zur Vergabe des CE-Zeichens nötigen Tests durch. Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, sowohl EU Baumusterprüfbescheinigungen für Kategorie II und III zu erteilen, als auch die überwachte Kontrolle der fertigen Produkte bzw. der Produktion durchzuführen.
Dies gilt für folgende Bereiche:
Fuß und Beinschutz
Zur Beurteilung werden Prüfungen am Gesamtschuh, an der Laufsohle sowie am Schuhoberteil vorgenommen.
Kategorie II:
- individueller Fuß- und Beinschutz nach PSA Verordnung 2016/425
- Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
- Berufsschuhe nach EN ISO 20346
- Schutzschuhe nach EN ISO 20347
- Schutzschuhe für Motorradfahrer nach EN 13634
- Schweißerschuhe nach EN ISO 20349-2
- Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 bis 20.04.2018
Kategorie III:
- Schuhe für die Feuerwehr nach EN 15090
- Gießereischuhe nach EN ISO 20349-1
- Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägeschnitte nach EN ISO 17249 ab 21.04.2018
Handschutz
- individueller Handschutz nach EU Richtlinie 89/686/EWG bzw. EU Verordnung 2016/425
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach EN 388
Die entsprechenden Zertifizierungsprogramme können bei der Zertifizierungsstelle angefordert werden.